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   BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69   

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BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69 (https://dejure.org/1972,839)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1972 - VIII C 128.69 (https://dejure.org/1972,839)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1972 - VIII C 128.69 (https://dejure.org/1972,839)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem Kriegslazarett

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = BW 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not handeln kann.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = BW 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not handeln kann.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = BW 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not handeln kann.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Durch das Individuelle Bekenntnis des Wehrpflichtigen jedoch, in einer möglichen Notwehrlage zur eigenen Verteidigung oder zur Nothilfe für Dritte bereit zu sein, wird die für die Kriegsdienstverweigerung geforderte grundsätzliche Wertentscheidung gegen die Teilnahme an der Tötung von Menschen im Kriege nicht berührt (BVerwGE 37, 69 [71]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = BW 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not handeln kann.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Beruht eine solche Belastung des Gewissens auf der Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr. 1969, 118]).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69

    Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
    Es gehört nicht zum Wesensmerkmal der vom Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, daß ihr in der Vorstellung des Wehrpflichtigen überzeitliche, jedermann verpflichtende Wertvorstellungen zugrunde liegen (vgl. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 1967 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 23 = BWV 1969, 190 = NZWehrr. 1969, 147]; und vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 -).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß dies nur für Fälle gelte, in denen von einer Waffenanwendung "zwischen den Staaten" im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plünderuden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76

    Deckung der Weigerung zur Verrichtung von Lazarettdienst durch den Schutz der

    Allerdings bestehen Bedenken, ob sich die Erörterungen, mit denen das Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Klägers zum Sanitätsdienst rechtlich, gewürdigt hat, mit den Grundsätzen des von der Beschwerde angeführten Urteils vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 - voll in Einklang befinden.

    Wie bereits in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 - ausgeführt, kann nur nicht "allein aus dem Mangel an Bereitwilligkeit, Dienst in einem Kriegslazarett zu leisten ... auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung geschlossen werden", wohl aber aus anderen Gründen.

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß dies nur für Fälle gelte, in denen von einer Waffenanwendung "zwischen den Staaten" im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plündernden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen

    In jenem Urteil ist - ebenso wie in dem weiter angeführten Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwG VIII C 128.69) - die Auffassung zurückgewiesen worden, in bestimmten als Notwehr- oder Nothilfesituationen zu qualifizierenden Lagen dürfe der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebende Wehrpflichtige nicht zum Eingreifen mit potentieller Tötungsfolge bereit sein.

    Die vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des VIII. Senats (Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 104.70 -) betrafen jedoch nicht echte Kriegssituationen, sondern verbrecherische Übergriffe anläßlich eines Krieges.

  • BVerwG, 31.01.1978 - 6 B 35.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des (früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen) 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - ab.
  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Die Rüge der Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1968 - BVerwG 8 C 9.67 - und vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - (in der Beschwerdeschrift mit dem unrichtigen Aktenzeichen BVerwG 7 C 128.69 angegeben) ab, genügt in keinem Falle dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß dies nur für Fälle gelte, in denen von einer Waffenanwendung 'zwischen den Staaten' im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plündernden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß dies nur für Fälle gelte, in denen von einer Waffenanwendung 'zwischen den Staaten' im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plündernden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der

    Denn dieses hat lediglich entschieden, daß aus der Tatsache, daß ein Kriegsdienstverweigerer auch den Dienst in einem Kriegslazarett ablehne, allein nicht geschlossen werden dürfe, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen (Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - und vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß er dies nur für Fälle gelten lassen wollte, in denen von einer Waffenanwendung "zwischen den Staaten" im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plündernden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

  • BVerwG, 24.05.1982 - 6 CB 34.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bewerbungen bei der Polizei und beim

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 C 99.80

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 104.70

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Schlüssigkeit

  • BVerwG, 11.08.1980 - 6 CB 88.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 B 95.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 B 34.82

    Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.01.1982 - 6 B 103.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI B 64.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 18.01.1974 - VI CB 65.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

  • BVerwG, 24.04.1981 - 6 B 34.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

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